
Zur Ausfuhr in
Nicht-EU-Länder benötigt der Käufer dieses Produkts ein CITES-Zertifikat. Eine solche CITES-Wiederausfuhrgenehmigung kann beantragt werden.
Innerhalb der EU gilt diese Regel nicht. Haben Sie oder Ihr Unternehmen Ihren Sitz in der EU, erhalten Sie allein einen Hinweis über die Herkunft und den rechtmäßigen Erwerb auf den Lieferdokumenten.