Dieser Service beinhaltet die Einholung der CITES-Ausfuhrgenehmigung für CITES-gelistete Hölzer, die die EU verlassen.
Im deuschsprachigen Raum betrifft dies in der Hauptsache die Schweiz.
Hierbei ist zu beachten:
1. Die Ausfuhrgenehmigungen werden jeweils für einen Artikeltyp ausgestellt.
Das bedeutet, dass beispielsweise eine Genehmigung für Griffbretter ausgestellt wird, eine weitere für Stege, eine weitere für Halskanteln, etc.
2. Die Ausfuhr muss über eine Zollanmeldung erfolgen. Diese ist kostenpflichtig. Kosten werden zum Selbstkostenpreis an den Kunden weitergegeben.
3. Neben den Gebühren für die Dokumente fallen zusätzliche Kosten an für den Transport.
Da die Beförderer die zollamtliche Abwicklung lediglich an wenigen Grenzstationen anbieten, muß die Ware mit DHL-Express / UPS-Saver befördert werden, was die Zustellungkosten nochmals beeinflußt.
Entsprechende Preise können VOR Bestellung per mail abgefragt werden.
Da wir auf diesen Prozess keinen Einfluß haben, sind wir für die die Zusatzkosten nicht verantwortlich.